1744 bis 1806
1. Preußische Zeit
Brandenburg-Preußen
hat sich bereits früh die Anwartschaft auf Ostfriesland gesichert
und erhält mit der Stadt Emden, die sich jedoch "Sonderrechte"
gesichert hat, einen für das "expandierende" Preußen wichtigen
Nordseehafen. Wenn es anfangs auch so schien, als ob sich an der
Judenpolitik nichts ändern würde, zeigt sich später,daß
die Preußen auf eine Beschränkung der Anzahl der Juden
in Ostfriesland und auf eine Erhöhung der Abgaben aus waren.
1749 macht sich die preußisches
Verwaltung ein Bild über die Juden im Lande: es wird folgendes
über Juden in Oldersum mitgeteilt:
Henning Moses der
Jude und Rachel Lazerus Eheleute wohnen in einem Mietshaus und tun
das Schlachten, aber wenig Nahrung. Haben 2 Kinder über 10
Jahre.
Hennig Moses zahlt
7 Gulden Schutzgeld, Moses Jacobs pauper (ist arm) zahlt dagegen
nichts.
Henning Moses
wohnt mit mindestens 4 Personen (also mit Frau und 2, womöglich
auch mehreren Kindern) als Schlachter auf dem Markt und Moses
Jacobs mit 2 Personen (vermutlich mit Ehefrau) als Schlachter
in der Kirchstraße ("bei Poppe Hinders", also zur Untermiete).
Am 24.03.1752 berichtet
die Ostfriesische Kammer in Aurich nach Berlin über die Schutzgeldzahlungen
der Juden in den Herrlichkeiten und über den durchschnittlichen
Vermögensstand der ostfriesischen Juden. Es wird u.a. gefordert,
dass der arme Jude aus Oldersum ... der nichts im Vermögen
hat ... solle aus dem Lande geschafft werden. Weiter geht es
um die Schutzgeldzahlungen an den preussischen König bzw. an
die kommunalen Behörde und: so viel ist gewiss, dass die
Juden in dieser Provinz durchgehends schlecht stehen, und wir in
den Städten und Herrlichkeiten kaum 2 Familien kennen, die
ein wenig bemittelt mögen genannt werden, da wir öfters
mit Execution die Juden-Gelder beitreiben müssen. Es folgt
am 28.03.1752 ein Antwortschreiben des Generaldirektoriums aus Berlin
aus dem hervorgeht, das die ehemalige Justizkommission, die Regierung
und die Kammer in Ostfriesland der einmütigen Meinung sind,
daß es den Besitzern der Herrlichkeiten nicht zustehe, Juden
zu "vergleiten" und von ihnen das Schutzgeld zu erheben. Es solle
daher alle ohne einen königlichen Schutzbrief in Ostfriesland
lebende Juden das Land verlassen oder den König um Schutz ersuchen.
Aus einer Liste des Jahres
1765 "Ungefährliches Vermögen Register der Ostfriesischen
Judenschaft de anno 1765" geht hervor:
In der Herrlichkeit Oldersum |
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Henning Moses, schlachtet |
Vermögen: |
150 rtlr. |
Moses Jacob, schlachtet |
Vermögen: |
100 rtlr. |
Summa in der Herrlichkeit Oldersum |
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250 rtlr. |
In dieser Liste der Juden
der ostfriesischen Städte, Ämter und Herrlichkeiten gehören
die beiden Oldersumer Juden zu den ärmsten des Landes.
In einem weiteren Bericht
der Ostfriesischen Kammer über den Zustand der ostfriesischen
Juden vom 13.11.1780 sind in der Herrlichkeit Oldersum wiederum
zwei ordinäre Juden-Familien aufgeführt.
Hennig oder Henning
Moses und Moses Jacobs werden bis ca. 1800 genannt, 1798 wird
zum ersten mal Hartog Cosh (Cohen), Schlachter und dessen
Braut Hester Abrahams genannt.
Tergaster Straße, Foto aus dem Jahr 1913
Links das Haus Cohen mit Jeanette und Tochter Marianne Cohen
Anhand der bisher gesichteten
Unterlagen kann nicht genau festgestellt werden, wann Oldersumer
Juden erstmalig eigene Häuser besaßen. Angenommen werden
kann dies für das Ende des 18. bzw. Anfang des 19. Jahrhunderts.
Aufschluß können hier sicher nur die Oldersumer Kontraktenprotokolle
geben.
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